Liebe Patienten,
am 17. September 2022 ist das neue „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19“ in Kraft getreten.
Danach müssen ab 1. Oktober 2022 alle Patienten und Besucher in einer Zahnarztpraxis eine FFP2-Atemschutzmaske (oder mindestens gleichwertig) tragen, solange sie nicht auf dem Behandlungsstuhl sitzen oder einer Ausnahme unterfallen (beispielsweise Kinder unter 6 Jahren oder Personen mit ärztlicher Bescheinigung).
Die Maskenpflicht gilt zunächst bis einschließlich 7. April 2023.
Zu dem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass entsprechende Abstandsregeln einzuhalten sind und bitten Sie auch folgende Regeln weiterhin zu beachten:
– sollten Sie Krankheitssymptome zeigen oder
– Kontakt zu Personen mit Corona oder Corona Verdacht gehabt haben
besuchen Sie unsere Praxis bitte nicht.
Bitte informieren Sie uns in diesen Fällen telefonisch unter 03677 / 62112, wir besprechen dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Bei Schmerzen oder Beschwerden bitten wir Sie sich vorab telefonisch in der Praxis zu melden, damit kurzfristig ein entsprechender Termin mit Ihnen vereinbart werden kann. Im Fall einer Vorstellung ohne Termin können wir leider derzeit, auch mit Wartezeit, keine sofortige Behandlung gewährleisten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
Ihr Praxisteam weißblick